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UVV Unfallverhütungsvorschrift
UVV steht für Unfall-Verhütungs-Vorschrift und ist eine Vorschrift der Berufsgenossenschaften.
In der Betriebssicherheitsverordnung sind alle arbeitsschutzrechtlichen Regelungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen zusammenfassend geregelt.
Die UVV- Vorschriften regeln Prozesse die zur betriebs- und anwendersicheren Handhabung dienen Die Unfallverhütungsvorschriften stellen die für jedes Unternehmen und jeden Versicherten verbindlichen Pflichten bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar.
Der Betreiber hat eigenständig dafür zu sorgen, dass alle eingesetzten Hebezeuge (Arbeits- und Betriebsmittel) in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen bzw. eine befähigte Person (UVV-Prüfung) geprüft werden.
Zu den Halterpflichten bei Dienstfahrzeugen zählt die regelmäßige Überprüfung der Betriebssicherheit der Flottenfahrzeuge nach den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaften (UVV DGUV). Sie können diese Prüfung zeit- und Kosten sparend zusammen mit dem Termin für den Reifenwechsel oder einer Inspektion bei uns durchführen lassen.
Wir bieten die UVV Prüfung an für:
Tore
Fahrzeuge
Hebebühnen